Impressum & AGB

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Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Verantwortlich für den Inhalt der Seiten, die unter “www.scivola.de” dargestellt sind, ist

Scivola UG (haftungsbeschränkt)                                                                                     

Geschäftsführerin:

Dr. Andrea Arenz
Theodor-Völker-Straße 4 D-35423 Lich

Telefon 06404 6969 802

dialog@scivola.de

Registereintrag:

Amtsgericht Gießen HRB 8401

Steuer-Nummer:

020 243 21 622

Sitz der Gesellschaft:

Lich

Umsatzsteuer-ID:

DE282557658

Urheberrecht

Der Inhalt dieser Webseite ist urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung von Bildern und Texten aus diesem Internetauftritt ist ohne die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von Leistung von morgen nicht zulässig.

Haftung

scivola bemüht sich richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen. Scivola behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Hinweise

Stand Januar 2023

§1 Anmeldung zu offenen Seminaren

Offene Seminare/Workshops/Trainings sind solche Veranstaltungen, die öffentlich auf unserer Webseite oder anderen Medien ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. Die Rechnung der Teilnahmegebühr ist bis zum Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Sollte das Seminar/Workshop/Training in einem Hotel durchgeführt werden, dann kommen zur Teilnahmegebühr außerdem die Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung im jeweiligen Tagungshotel hinzu. Diese Kosten sind direkt im Hotel zu zahlen.

§2 Angebote für firmeninterne Veranstaltungen

Firmeninterne Veranstaltungen sind Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops, Vorträge und Coachings, die für die Mitglieder einer Organisation durchgeführt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 8 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Alle Seminargebühren und Honorare verstehen sich in EURO zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§4 Offener Seminarbereich

Umbuchung oder Verschiebung des Seminars
Umbuchungen sind bis 7 Kalendertage vor Seminarbeginn einmalig kostenfrei möglich. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Seminargebühr fällig. Bei einer Umbuchung kürzer als 7 Kalendertage vor Seminarbeginn werden folgende Umbuchungsgebühren in Rechnung gestellt:

  • Bis 6 Kalendertage vor Seminarbeginn: 10% der Teilnahmegebühr;
  • bis 4 Kalendertage vor Seminarbeginn: 50% der Teilnahmegebühr.
  • Bei Umbuchungen kürzer als 4 Kalendertage vor Seminarbeginn werden 80% des Rechnungsbetrages fällig. Alternativ kann die Nennung eines Ersatzteilnehmers bis 1 Tag vor Seminarbeginn erfolgen.

§5 Stornierung eines Seminars im Hotel

Stornierungen eines Seminars können bis 15 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei erfolgen.
Bis 7 Kalendertage vor Seminarbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr an. Bis 5 Kalendertage vor Seminarbeginn werden 80% der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Stornierung kürzer als 5 Tage vor Seminarbeginn bzw. Nichtteilnahme berechnet SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) den vollen Rechnungsbetrag. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist bis 1 Tag vor Seminarbeginn möglich.

Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Kosten des jeweiligen Tagungshotels, die auf Grund von Umbuchung, Stornierung oder vorzeitiger Abreise entstehen sind vom Teilnehmer zu tragen. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

§6 Stornierung von firmeninternen Veranstaltungen

Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.
Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops, Vorträge und Coachings können bis 15 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.
Bei Stornierungen bis 14 Kalendertage vor dem Termin stellt die SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Der Vertragspartner kann einmalig einen Ersatztermin benennen. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Höhe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen fällig. Bei Absagen kürzer als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnet die SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) die volle Summe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen.
Nimmt ein Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten des jeweiligen Tagungshotels, die auf Grund von Umbuchung oder Stornierung entstehen sind vom Kunden zu tragen.

§7 Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Inhalt und Ablauf von Seminar- und Veranstaltungsprogrammen, ebenso wie der Einsatz der Trainer und Berater können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer und die Vertreter des Auftraggebers weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§8 Veranstaltungsannullierung

Die SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 3 Teilnehmer) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder Beraters, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§9 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.
Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§10 Urheberrechte

Mit der Anmeldung zu einem offenen Seminar oder einer firmeninternen Veranstaltung verpflichten sich die Teilnehmer zur Beachtung der folgenden Punkte. Begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§11 Haftung

Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung.
Die SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden, die von Veranstaltungsteilnehmern oder Vertretern des Auftraggebers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
Die SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Veranstaltungs­voraussetzungen auf Seiten des Auftraggebers und seiner Mitglieder ergeben. Die SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, Teilnehmer und Vertreter des Auftraggebers, die durch ihr Verhalten unserem Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§12 Zufriedenheitsgarantie

Teilnehmer offener Seminare, die mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung der Seminargebühr. Darunter fallen nicht die Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung im jeweiligen Tagungshotel.

§13 Sektenpassus

Die Veranstaltungen aller Marken der SCIVOLA UG (haftungsbeschränkt) beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass unsere Firma nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard (z.B. der „Technologie“ zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese „Technologien“ angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden dazu diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen und/oder Unternehmensgruppen, die selbst nach der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard geführt oder beeinflusst werden.   

§14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich GIESSEN

§15 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten